Die FSK-Freigaben im Überblick

Anders, als der Begriff „Freiwillige Selbstkontrolle (der Filmwirtschaft)“ es vermuten lässt, sind die FSK Einstufungen für uns als Kino bindend (gemäß Jugendschutzgesetz) und werden von unserem Team auch kontrolliert. Um der gesetzlichen Auflage der FSK-Kontrolle nachzukommen, heißt das, dass ihr euer Alter mit einem Lichtbild-Ausweis nachweisen können müsst (dazu gehören auch Führerscheine und Schüler/Studentenausweise, wenn diese mit einem Foto versehen sind). Bitte habt daher immer euren Ausweis parat.

Auch in Begleitung von Erwachsenden ist es nicht möglich, einen Film zu besuchen, wenn das erforderliche Mindestalter nicht erreicht ist. Ausnahme: Filme mit der FSK 12 können ab 6 Jahren unter bestimmten Bedingungen besucht werden:

Ausnahme FSK ab 12 – Parental Guidance (PG)

Kinovorstellungen ab 12 Jahren in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person für Kinder ab 6 Jahren erlaubt: siehe unten „FSK ab 12“!

FSK Einstufungen sind keine pädagogische Empfehlung!

Liebe Eltern, bitte beachtet, dass mit der Altersfreigabe ist keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung verbunden ist. Eine kindgerechte Filmauswahl haben wir dafür in unserem Programm unter „Programm für Kids“ gelistet.

Im folgenden erklären wir ausführlich, wie die FSK die verbindlichen Altersfreigaben begründet. Ausführliche Informationen findest du unter der offiziellen Website der FSK unter www.fsk.de